(24.01.2025) Lärmschutzauflagen zu Gunsten von außerhalb des Einwirkungsbereichs einer Windenergieanlage liegenden Bereichen sind rechtswidrig, wenn die Zusatzbelastung der zu genehmigenden Anlage nach der TA Lärm als irrelevant anzusehen ist. Das hat am 23.01.2025 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Quelle: IBR News
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