Müssen Vermieter Mietern eine Kündigungsmöglichkeit für einen nicht benutzten Kabel-TV-Anschluss einräumen?

Wettbewerbszentrale lässt Grundsatzfrage vom Bundesgerichtshof klären

(22.07.2020) Um freien und fairen Wettbewerb im TK-Markt geht es in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren, in dem die Selbstkontrollinstitution eine höchstrichterliche Klärung anstrebt: Die Wettbewerbszentrale hat dem Bundesgerichthof die grundsätzliche Frage vorgelegt, ob ein Wohnungsunternehmen bei der Vermietung von Wohnräumen, die mit einem Kabel-TV-Anschluss mit Signalübertragung für eine Vielzahl von TV-Programmen ausgestattet sind, an die Regeln des Telekommunikationsgesetzes gebunden ist (BGH, Az. I ZR 106/20). Sollte dies der Fall sein, müsste das Unternehmen seinen Mietern die Möglichkeit der Kündigung des Kabel-TV-Anschlusses unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages gewähren.

Quelle: IBR News
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Müssen Vermieter Mietern eine Kündigungsmöglichkeit für einen nicht benutzten Kabel-TV-Anschluss einräumen?

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