(27.01.2021) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat eine Vorgabe der Stadt München gekippt, wonach beim Abriss von Mietshäusern neue, bezahlbare Mietwohnungen in vergleichbarer Lage gebaut werden müssen. Einer Zweckentfremdungssatzung dürften „keine einschränkenden Nebenbestimmungen hinzugefügt werden“, heißt es in dem Beschluss vom 20.01.2020, über den zuvor die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte.
Quelle: IBR News
Link: Münchener Verordnung gegen steigende Mieten gekippt