(19.05.2021) Mit dem Mietspiegelreformgesetz will die Bundesregierung die Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel verbessern und dazu Regelungen für die Befragungen zur Erstellung von Mietspiegeln vorgeben. Um eine breitere Datenbasis zu schaffen, soll etwa eine Auskunftspflicht für Vermieter und Mieter eingeführt werden. Daneben will die Bundesregierung den Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängern.
Quelle: IBR News
Link: Mietspiegelreform: Mehr Rechtssicherheit statt politische Steuerung