(16.04.2021) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Mietendeckel“) für verfassungswidrig erklärt. Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V. Dr. Robert Momberg kommentiert dies wie folgt:
Quelle: IBR News
Link: Mietendeckel: Klare Absage an Enteignungsphantasien