Mauerdurchbruch in die Loggia

Anspruch auf Zustimmung der WEG zum Einbau einer weiteren Balkontür

(22.09.2025) Die Kläger sind Eigentümer einer Wohnung in einem 9-stöckigen Wohnkomplex in Bogenhausen. Die Balkone des Gebäudes sind mit einer Loggia ausgestattet. Die Eigentümer der Wohnung planten, zusätzlich zur bereits bestehenden Balkontür, in einem anderen Zimmer der Wohnung ein vorhandenes Fenster zur Balkontür umbauen zu lassen. Hierfür beantragten sie die Zustimmung der Wohnungseigen-tümergemeinschaft (WEG). Diese verweigerte jedoch die Zustimmung aufgrund Bedenken im Zusammenhang mit der konstruktiven Stabilität, der Gefahr von Kälte- und Wassereintritt und der Sorge, dass die Versetzung eines aktuell vor dem Fenster befindlichen Heizkörpers Auswirkungen auf das Heizungssystem des Gebäudes habe.

Quelle: IBR News
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Mauerdurchbruch in die Loggia

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