(25.09.2025) Als in Bad Homburg ein Kran auf einen Supermarkt stürzt, kommt eine Frau ums Leben, andere Kundinnen und Kunden werden verletzt. Es haften die Eigentümerin des Krans und die mit dessen Aufbau beauftragte Firma, nicht aber ein Sachverständiger, der die Einhaltung der Unfallverhütungsregeln überprüfen sollte.
Quelle: IBR News
Link: Kranunfall mit Todesfolge: Haftung für Aufbau, nicht für Prüfung