(07.04.2025) Der BGH hat sich mit heute veröffentlichtem Urteil vom 26.03.2025 mit dem kollusiven Zusammenwirken i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB zwischen dem Vertreter des Vermieters (hier: dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und dem Mieter bei Abschluss eines Wohnraummietvertrags zum Nachteil des Vermieters sowie zur unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) durch den Mieter bei von ihm erkanntem oder sich ihm aufdrängenden Missbrauch der Vertretungsmacht beschäftigt.
Quelle: IBR News
Link: Kollusives Zusammenwirken zwischen Mieter und Vermieter-Vertreter zum Nachteil des Vermieters