(15.07.2019) „Gepolter“ und „Getrampel“ der über den Klägern wohnenden Familie mit Kindern ist hier weiter hinzunehmen. Das Amtsgericht München hat am 23.05.2017 die Klage der Nachbarn auf Unterlassung weiterer Ruhestörung abgewiesen.
Quelle: IBR News
Link: Kinderlärm ist (regelmäßig) hinzunehmen