(03.04.2025) Der Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal kontrolliert, “ob alle Fristsachen erledigt sind”, wird den Anforderungen an die “allabendliche Ausgangskontrolle” nicht gerecht. Der BGH sagt: Dazu hätten konkrete kanzleiinterne Maßnahmen darlegt werden müssen.
Quelle: IBR News
Link: Keine Wiedereinsetzung: Kontrolle, "ob alle Fristsachen erledigt sind", reicht nicht