(10.07.2020) Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 06.07.2020 den Antrag der Betreiberin der Schweinemastanlage Haßleben auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 16.10.2017 abgelehnt. Das Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Schweinemastanlage aufgehoben hatte, ist damit rechtskräftig.
Quelle: IBR News
Link: Keine Schweinemastanlage im Außenbereich