(25.05.2023) Hat der Auftragnehmer seine Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht und erklärt der Verbraucher sodann den Widerruf, so erhält der Auftragnehmer kein Geld für seine Leistungen. Dies hat der EuGH in seinem Urteil vom 17.05.2023 entschieden.
Quelle: IBR News
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