Kein Anspruch des Grundeigentümers auf Umschreibung des Grundbuchs nach Löschung einer rechtmäßigen Zwangseintragung

(07.12.2023) Der unter anderem für Rechtsbeschwerden in Grundbuchsachen zuständige V. Zivilsenat hat entschieden, dass der von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung im Grundbuch betroffene Eigentümer nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchs hat.

Quelle: IBR News
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Kein Anspruch des Grundeigentümers auf Umschreibung des Grundbuchs nach Löschung einer rechtmäßigen Zwangseintragung

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