Kabinett beschließt Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III

(25.07.2024) Die Bundesregierung hat am 24.07.2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen. Durch Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten werden die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie wesentlich beschleunigt. Der Entwurf wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt.

Quelle: IBR News
Link: Kabinett beschließt Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III

Kabinett beschließt Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III

Ähnliche Beiträge

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

(16.10.2205) Mit Urteil vom 12.08.2025 – IX R 23/24 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert. Quelle: IBR News Link: BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Heizperiode gestartet

Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit (16.10.2025) Spätestens ab 1. Oktober läuft die so genannte Heizperiode. Vermietende müssen die Heizung im Haus in Betrieb nehmen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss die Heizung so eingestellt sein, dass die Wohnung mindesten 20 bis 22 Grad Celsius warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit

Zahlungsdisziplin auf dem Prüfstand: Öffentliche Hand im Osten bleibt Schlusslicht

(16.10.2025) Die Zahlungsmoral auf ostdeutschen Baustellen verschlechtert sich zusehends. Laut der aktuellen Blitzumfrage des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) verzeichneten insgesamt 61,9 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen Zahlungsverzögerungen ihrer Auftraggeber. Dies entspricht einem spürbaren Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 54,8 Prozent. Im Detail zeigt sich, dass vor allem öffentliche Auftraggeber für die Verzögerungen verantwortlich sind: Der