(24.07.2025) Ausgerechnet vor dem Urlaub hatte der Betreuer der Versicherungsnehmerin vergessen, das Wasser im unbewohnten Haus abzudrehen. Als eine Mischbatterie platzte, musste die Gebäudeversicherung laut OLG Celle deshalb nur für zwei Drittel des Schadens aufkommen.
Quelle: IBR News
Link: Haupthahn nicht zugedreht: Versicherung muss nur zwei Drittel des Schadens tragen