(24.04.2024) Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, dass die Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als Syndikusanwalt ausgeschlossen ist, wenn seine fachliche Unabhängigkeit nicht im Gesellschaftsvertrag verankert ist. Ob dessen Anstellungsverhältnis ein „Arbeitsverhältnis“ darstellt, bleibt weiter offen.
Quelle: IBR News
Link: GmbH-Geschäftsführer als Syndikusanwalt? BGH bleibt streng