(23.09.2025) Selbst von der Mietpreisbremse profitieren und dann zu einem höheren Kurs untervermieten – geht das? Nein, meinte eine Berliner Wohnungseigentümerin und kündigte ihrem geschäftstüchtigen Mieter. Nun muss der BGH die umstrittene Rechtsfrage klären.
Quelle: IBR News
Link: Gewinnbringende Untervermietung: Gilt die Mietpreisbremse auch für Mieter?