(27.10.2022) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29.06.2022 – III R 19/21 entschieden, dass die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes –eines Ladengeschäftes– an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen steht, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht.
Quelle: IBR News
Link: Gewerbesteuerliche Folgen der Überlassung von Gewerberäumen durch eine Wohnungsbaugenossenschaft an eine Genossin