(28.05.2025) Entscheidungen über die Videoverhandlung sind nicht anfechtbar, da ist § 128a Abs. 7 Satz 1 ZPO eindeutig. Trotzdem legte eine Lübecker Anwältin Beschwerde ein. Dafür brummte ihr das LG Lübeck nun persönlich die Kosten auf.
Quelle: IBR News
Link: Gericht lehnt Videoverhandlung ab: Anwältin beschwert sich – und muss zahlen