(20.08.2018) Seitens des Gesetzgebers bestehen Bestrebungen, die Grunderwerbsteuer im Bereich der Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften zu verschärfen. Die Länderfinanzminister haben sich unter anderem auf folgende Maßnahmen mehrheitlich verständigt:
Quelle: IBR News
Link: Geplante Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes für share deals