(14.03.2025) Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich am 14.03.2025 mit den wechselseitigen Ansprüchen von Grundstückseigentümer und gutgläubigem Ersteher nach rechtskräftiger Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren befasst.
Quelle: IBR News
Link: Fehlerhafte Zwangsversteigerung: Grundstücksräumung, aber kein Hausabriss