(27.02.2025) Das slowenische Verfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit des slowenischen Gesetzes über die Vermittlung von Immobilien.
Dieses Gesetz deckelt die Provision für Vermittlungsdienstleistungen beim Kauf bzw. Verkauf und bei der Miete bzw. Vermietung einer Immobilie. Beim Kauf oder Verkauf darf die Provision 4 % des Vertragspreises nicht übersteigen1. Bei der Miete bzw. Vermietung beläuft sich die Deckelung auf 4 % des Produkts aus der Höhe der monatlichen Miete und der Anzahl der Monate, für die die Immobilie vermietet wird2. Ein Vermittlungsvertrag, bei dem diese Deckelung nicht eingehalten wird, ist nichtig.
Quelle: IBR News
Link: EuGH: Das Unionsrecht steht einer Deckelung der Provision von Immobilienmaklern auf 4 % des Kauf- oder Mietpreises nicht entgegen