(24.01.2025) Das Ordnungsgeld für Zeugen, die unentschuldigt nicht bei Gericht erscheinen, wird nur dann verhängt, wenn ihre Aussage für die Verhandlung wichtig gewesen wäre. Laut OLG Koblenz ist das Ordnungsgeld keine Disziplinarmaßnahme wegen Missachtung des Gerichts.
Quelle: IBR News
Link: "Es kam nicht darauf an": Kein Ordnungsgeld gegen entbehrlichen Zeugen