(18.05.2021) Die bloße Entscheidung über vorangegangene Befangenheitsanträge kann keine Grundlage für einen Befangenheitsantrag bilden. Das Dienstgericht des Bundesgerichtshofs weist damit Befangenheitsanträge in einem seit 2016 laufenden Prüfungsverfahren einer Richterin am Bundesfinanzhof zurück. Ein vorzeitiger Wechsel im Senatsvorsitz aus gesundheitlichen Gründen sei auch keine „Manipulation des gesetzlichen Richters“.
Quelle: IBR News
Link: Entscheidung über Befangenheitsantrag begründet keine Befangenheit