(26.11.2024) Ein Anwalt musste morgens mit starken Zahnschmerzen zum Arzt und verpasste einen Gerichtstermin – unentschuldigt. Der BGH lehnte eine Wiedereinsetzung ab: Denn wer sich ein Taxi für die Fahrt zum Zahnarzt rufen kann, der kann – und muss – auch bei Gericht absagen.
Quelle: IBR News
Link: Einfach mal anrufen: Keine Wiedereinsetzung trotz Zahnschmerzen