(25.09.2024) Auch wenn vielerorts noch spätsommerliche Temperaturen herrschen, sind bei den meisten Immobilieneigentümern die Vorbereitungen für die kalte Jahreszeit längst im Gange. Ein gründlicher Blick sollte dabei unbedingt auch der Heizungsanlage gelten. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht zwar die Pflicht zu einer regelmäßigen und fachkundigen Wartung der Heizungsanlage, doch wie oft diese Wartung erfolgen soll, ist nicht vorgegeben. Auch eine Kontrolle dieser Wartungspflicht durch die Behörden erfolgt nicht. Aufgepasst: Dabei handelt es sich nicht um die jährliche Überprüfung der einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte durch den örtlichen Schornsteinfeger, der bei Überschreitung dieser Werte sogar berechtigt ist, die Heizung stillzulegen.
Quelle: IBR News
Link: Der Herbst kann kommen: Gut gewartet in die Heizsaison