Dachdeckerhandwerk muss be- und entladen können

Neue Straßenverkehrsvorschrift verbietet Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen

(06.05.2020) Seit dem 28.04.2020 ist es laut Straßenverkehrsverordnung verboten, auf Fahrradschutzstreifen zu halten, selbst das Be- und Entladen ist nicht gestattet und wird mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg belegt. Das hat beträchtliche Folgen für Dachdeckerbetriebe und deren Zulieferer, die darauf angewiesen sind, mit ihren Fahrzeugen möglichst nah an Baustellen heranzufahren. Einerseits müssen Dachdecker zum Teil schweres Material und Werkzeug entladen, aber auch nach Beendigung ihrer Arbeit muss der Rücktransport von Maschinen und Abfallprodukten sichergestellt werden.

Quelle: IBR News
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Dachdeckerhandwerk muss be- und entladen können

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