(11.07.2019) Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 30. April 2018 für den Neubau der Bundesautobahn A 39 nördlich von Wolfsburg ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. So entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Quelle: IBR News
Link: BVerwG: Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg