Bundesregierung: Dauerhafte Wertgrenze bei Nichtzulassungsbeschwerde

(06.11.2019) Ein Gesetzentwurf, der die Funktionsfähigkeit des Bundesgerichtshofs (BGH) gewährleisten soll, und damit verbundene Anträge der Fraktionen von FDP und Grünen haben am Montag im Fokus einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gestanden. Acht Sachverständige aus Praxis und Wissenschaft nahmen Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13828), mit dem unter anderem die bislang in einer befristeten Übergangsvorschrift festgelegte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgeschrieben werden soll.

Quelle: IBR News
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