Bundesrat: Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern

(08.04.2025) Der Bundesrat hat den “Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse” (21/17) vorgelegt. Die Länderkammer schlägt darin vor, die “sogenannte Mietpreisbremse noch einmal bis Ende des Jahres 2029” zu verlängern. “Den Landesregierungen wird es ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, auch über den 31. Dezember 2025 hinaus durch Rechtsverordnung zu bestimmen”. Im Falle einer wiederholten Ausweisung eines Gebietes soll nach dem Entwurf in der Begründung zudem dargelegt werden, “welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden und weshalb auch unter Berücksichtigung dieser Abhilfemaßnahmen die Bestimmung eines Gebietes durch Rechtsverordnung erforderlich ist”.

Quelle: IBR News
Link: Bundesrat: Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern

Bundesrat: Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern

Ähnliche Beiträge

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

(16.10.2205) Mit Urteil vom 12.08.2025 – IX R 23/24 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert. Quelle: IBR News Link: BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Heizperiode gestartet

Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit (16.10.2025) Spätestens ab 1. Oktober läuft die so genannte Heizperiode. Vermietende müssen die Heizung im Haus in Betrieb nehmen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss die Heizung so eingestellt sein, dass die Wohnung mindesten 20 bis 22 Grad Celsius warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit

Zahlungsdisziplin auf dem Prüfstand: Öffentliche Hand im Osten bleibt Schlusslicht

(16.10.2025) Die Zahlungsmoral auf ostdeutschen Baustellen verschlechtert sich zusehends. Laut der aktuellen Blitzumfrage des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) verzeichneten insgesamt 61,9 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen Zahlungsverzögerungen ihrer Auftraggeber. Dies entspricht einem spürbaren Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 54,8 Prozent. Im Detail zeigt sich, dass vor allem öffentliche Auftraggeber für die Verzögerungen verantwortlich sind: Der