(09.12.2021) Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 4/21 R).
Quelle: IBR News
Link: BSG: Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert