(04.04.2025) Ein Anwalt beantragte eine Terminsverlegung “in letzter Minute”: Sein Sohn habe einen Magen-Darm-Infekt, nur er könne ihn betreuen. Der BFH lehnte ab: Ihm fehlte der Nachweis, dass noch nicht einmal eine Videoverhandlung möglich gewesen wäre.
Quelle: IBR News
Link: Brechdurchfall des Sohns: Gericht verwehrt Anwalt Terminsverlegung