BFH: Bauträger kann Entfallen rechtswidriger Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen

(15.11.2018) Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen. Mit Urteil vom 27. September 2018 – V R 49/17 verwirft der Bundesfinanzhof (BFH) dabei eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Quelle: IBR News
Link: BFH: Bauträger kann Entfallen rechtswidriger Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen

BFH: Bauträger kann Entfallen rechtswidriger Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen

Ähnliche Beiträge

Checkliste Hausbau: Was Bauherren unbedingt beachten sollten

(16.05.2024) Wer ein Haus bauen will, hat viel zu bedenken. Oft wissen Bauherren gar nicht mehr, wo ihnen der Kopf steht. Hier einige Hinweise zu wichtigen Punkten, die man beim Hausbau „auf dem Zettel“ haben sollte. Quelle: IBR News Link: Checkliste Hausbau: Was Bauherren unbedingt beachten sollten

Bauabnahme: Gute Vorbereitung zahlt sich aus

(16.05.2024) Wahrscheinlich fiebern private Bauherren kaum einem Moment so sehr entgegen wie dem der Inbesitznahme ihrer Immobilie. Nach all den Monaten, in denen das künftige Zuhause Gestalt annahm, steht vor dem Einzug jedoch ein wichtiger Rechtsakt: die Bauabnahme. Aus gutem Grund spricht Dipl. Ing. Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, von der „Stunde des Bauherrn“:

Steigende Holzbauquoten trotz Baukonjunkturflaute

(16.05.2024) Im vergangenen Jahr ist die bundesweite Holzbauquote – die Anzahl der genehmigten Gebäude, bei denen überwiegend Holz verbaut wurde – sowohl beim Neubau von Wohngebäuden als auch bei Nichtwohngebäuden weiter gestiegen. Beim Neubau lag sie 2023 bei 22 Prozent und bei den Nichtwohngebäuden – darunter Büro- und Verwaltungs- und Geschäftsgebäude, Hotels, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Fabrikgebäude,