Beweiswert bei Krankschreibung nach Kündigung erschüttert

(09.09.2021) Kün­digt ein Ar­beit­neh­mer sein Ar­beits­ver­hält­nis und wird er am Tag der Kün­di­gung ar­beits­un­fä­hig krank­ge­schrie­ben, kann dies den Be­weis­wert der Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung ins­be­son­de­re dann er­schüt­tern, wenn die be­schei­nig­te Ar­beits­un­fä­hig­keit pass­ge­nau die Dauer der Kün­di­gungs­frist um­fasst. Dies hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt mit einem am Mitt­woch er­gan­ge­nen Ur­teil ent­schie­den und die Klage einer kauf­män­ni­sche An­ge­stell­ten ab­ge­wie­sen.

Quelle: IBR News
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