(08.09.2025) Weil eine Vermieterin die Betriebskosten auf einmal nach Wohnfläche statt nach Zahl der Bewohner aufschlüsselte, musste ein Mieter deutlich mehr zahlen. Das AG Hanau entschied: Ist der Verteilungsschlüssel einmal festgelegt, bleibt es im Regelfall auch dabei.
Quelle: IBR News
Link: Betriebskostenabrechnung: Vermieter darf Verteilungsschlüssel nur aus wichtigem Grund ändern