(18.01.2024) Soll ein Schriftsatz über mehrere Rechner zur Versendung über das beA geleitet werden, berechtigen technische Fehler nicht zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn zu wenig Zeit für die Versendung eingeplant wurde. Der VGH Mannheim hat betont, dass Übertragungsprobleme einkalkuliert werden müssen.
Quelle: IBR News
Link: beA: Keine Wiedereinsetzung bei fehlendem Zeitpolster