(05.11.2019) Aufgrund der Empfehlungen der Koordinierungsstelle für IT-Standards des IT-Planungsrats hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Anpassung der kryptographischen Algorithmen von im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zum Einsatz kommenden Verschlüsselungsverfahren vorgenommen. Dies geht aus dem beA-Newsletter der BRAK vom 31.10.2019 hervor.
Quelle: IBR News
Link: beA: BRAK informiert über künftig nicht mehr unterstützte Signaturkarten