(16.09.2021) Die 12. Kammer hat mit Beschluss vom 14.09.2021 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die von dem Landkreis Nienburg/Weser erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Antennenträgers mit Schalteinrichtung abgelehnt.
Quelle: IBR News
Link: Baugenehmigung ist keine umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung