(26.11.2024) Gehen Baufirmen pleite, wollen Besteller oft überschüssige Abschlagszahlungen zurück und fordern vom Insolvenzverwalter zunächst eine Schlussrechnung. Laut BGH kann von diesem aber keine Schlussrechnung verlangt werden.
Quelle: IBR News
Link: Baufirma pleite: Insolvenzverwalter muss keine Schlussrechnung erteilen