(16.12.2020) Der „Lockdown light“ wird zum „Lockdown“. Die Corona-Schutz-Maßnahmen werden verschärft, in einigen Regionen dürfen die Menschen ihre Wohnungen nur in dringenden Fällen verlassen. Ein Termin mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt muss immer ein dringender Fall bleiben, mahnt der Deutsche Anwaltverein (DAV). Wer auf dem Weg dorthin kontrolliert werde, müsse nicht sagen, warum er eine Kanzlei aufsucht.
Quelle: IBR News
Link: Anwalts-Besuche im Lockdown