(14.03.2024) Übermittelt ein Rechtsanwalt einem Kollegen ein Schreiben über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), kommt es nicht auf den Eingang der Benachrichtigungsmail an. Entscheidend für den Zugang, so das OLG Hamm, ist der Eingang im beA-Postfach zu den üblichen Geschäftszeiten.
Quelle: IBR News
Link: Anwälte schreiben sich per beA: Zugang zu üblichen Bürozeiten