Anwälte schreiben sich per beA: Zugang zu üblichen Bürozeiten

(14.03.2024) Über­mit­telt ein Rechts­an­walt einem Kol­le­gen ein Schrei­ben über das be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach (beA), kommt es nicht auf den Ein­gang der Be­nach­rich­ti­gungs­mail an. Ent­schei­dend für den Zu­gang, so das OLG Hamm, ist der Ein­gang im beA-Post­fach zu den üb­li­chen Ge­schäfts­zei­ten.

Quelle: IBR News
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