(24.09.2025) Anwaltsnotare ab 70 in Zwangsruhestand zu schicken, ist in der heutigen Situation nicht mehr zu rechtfertigen, sagt das BVerfG und gibt einem betroffenen Juristen recht. Doch dieser hat davon selbst wenig. Martin W. Huff berichtet aus Karlsruhe.
Quelle: IBR News
Link: Altersgrenze für Anwaltsnotare gekippt: Mit 70 ist man noch jung genug