Es liegt kein „Sic-non-Fall“ vor, wenn in einem Kündigungsschutzantrag bloß der Terminus „Arbeitsverhältnis“ verwendet wird. Vielmehr ist es eine Frage der Auslegung, ob der Antrag auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gestellt werden soll, was gerade bei einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen kann.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: „Sic-non-Fall“ bei Verwendung des Begriffs „Arbeitsverhältnis“ im Kündigungsschutzantrag?