Der Text “erste Führungserfahrung” in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein vermutungsbegründendes Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters dar.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wunsch nach "erster Führungserfahrung" in Stellenausschreibung ist kein Indiz für eine Altersdiskriminierung