Veröffentlicht ein Redakteur einen Beitrag bezüglich eines Firmenevents, an dem er beruflich teilgenommen hat, in einer anderen Zeitung ohne die Einwilligung des Arbeitgebers, ist dessen Abmahnung bezüglich der Veröffentlichung wirksam. Das gilt auch dann, wenn das vom Redakteur geschilderte Ereignis auch ihn persönlich betrifft.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wirksame Abmahnung: Beitrag eines Redakteurs in einer anderen Zeitung ohne Einwilligung des Arbeitgebers