Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich

Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Zwar befand sich die Klägerin im Zeitpunkt des Unfalls nicht auf dem Weg zu ihrem Arbeitsort. Die Klägerin kann sich aber dennoch auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitsgebers zurückgelegt hat oder die Gegenstände für ihre Tätigkeit unentbehrlich waren.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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