Ein Schriftsatz ist grundsätzlich auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 46c Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ArbGG bei Gericht eingereicht worden, wenn feststeht, dass die Übermittlung durch einen zugangsberechtigten Beschäftigten des Postfachinhabers erfolgt ist. Auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist ein Unternehmen i.S.v. § 15 AktG, wenn sie an einem privatrechtlich organisierten Unternehmen beteiligt ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wann ist ein Schriftsatz auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht?