Wann darf die stufenweise Wiedereingliederung eines Schwerbehinderten abgelehnt werden?

Zwar können Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung (a.F.) verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er die/den Beschäftigte/n entsprechend den Vorgaben des Wiedereingliederungsplans beschäftigt. Sie dürfen allerdings die stufenweise Wiedereingliederung eines Schwerbehinderten bei begründeten Zweifeln an der Gesundheitseignung ablehnen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Wann darf die stufenweise Wiedereingliederung eines Schwerbehinderten abgelehnt werden?

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