Der EuGH hat sich vorliegend mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für das Urlaubsjahr befasst, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer vollständig erwerbsunfähig bzw. arbeitsunfähig wurde.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit bzw. voller Erwerbsminderung