Urteil: Ruhegeldanspruch nach dem Ersten Ruhegeldgesetz – Versorgung nach Hamburger Zusatzversorgungsgesetz – Anrechnung der fiktiven gesetzlichen Rente – Lebensversicherung

Urteil 3 AZR 53/20 vom 23.02.2021

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
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